Kosten
Anlässlich der ersten Besprechung wird eine schriftliche Honorarvereinbarung zwischen Anwalt und Klient(in) abgeschlossen. Die Entschädigung bemisst sich nach dem Zeitaufwand. Der Stundenansatz beträgt CHF 280.00, zuzüglich 7.7 % MwSt.
Die einzelnen Arbeitsschritte, die dafür benötigte Zeit sowie die zugehörigen Auslagen werden in einer Aufstellung erfasst. Sie können jederzeit eine Zwischenabrechnung verlangen und sich so über die bereits aufgelaufenen Kosten informieren.
In der Regel verlangt der Anwalt einen Kostenvorschuss, bevor er tätig wird. In Fällen, welche einen grösseren Aufwand erfordern, sind zudem regelmässige Akontorechnungen üblich.